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Die im Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute (vsi) organisierten Unternehmen sind für das Inkasso von über 10 Milliarden Schweizer Franken zuständig. Jährlich kassieren die Inkassounternehmen rund 700 Millionen Franken ein.
So helfen die Verbandsmitglieder mit, die schweizerische Volkswirtschaft vor Zahlungsausfällen zu schützen und setzen sich darüber hinaus für die Interessen der Gläubiger ein. Leider sinkt die Zahlungsmoral in der Schweiz. Rund 2.9 Mio. Zahlungsbefehle werden jährlich ausgestellt. Der Verlust aus erledigten Konkursverfahren betrug im Jahr 2016 mehr als 2.5 Mia Franken. Aus volkswirtschaftlicher Sicht leisten die Mitglieder des vsi einen beachtlichen Anteil daran, dass erbrachte Leistungen auch wirklich entschädigt werden.
Weiter setzt sich der vsi für ein unternehmensfreundliches Umfeld und optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Mitglieder ein. Der vsi wurde 1941 gegründet.

Der VSI ist Mitglied beim europäischen Inkassoverband FENCA
Für den Verband vsi und seine Mitglieder ist eine vertrauensvolle Leistungserbringung die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeiten. Der Verband setzt sich für eine ausgewogene, ethisch vertretbare sowie rechtlich adäquate Dienstleistungsqualität seiner Mitglieder ein.
Die schweizerischen Inkassounternehmen organisieren sich in diesem Verband selbst. Sie unterstellen sich dazu dem CoC des Inkassoverbandes.
Die Ombudsstelle des Verbandes stellt die Einhaltung sicher und bekämpft Missbräuche in der Branche.
Code of Conduct / Dokumente
Ombudsstelle
Herr Stephan Glättli, Präsident
Frau Karolina Plochocka, Mitglied
Herr Jean Christophe Schwaab, Mitglied
Nur schriftliche Beschwerdeeingaben.
Keine telefonischen Rechtsauskünfte und Beratungen.
Mitgliederliste
Die Ombudsstelle
Die Ombudsstelle beurteilt Beschwerden wegen Verletzung des CoC gegen Mitglieder. Der Gang zur Ombusstelle setzt voraus, dass zuvor eine Besanstandung bei dem entsprechenden Mitglied eigereicht wurde. Die schriftliche Beschwerde soll angeben, gegen welches Mitglied die Eingabe erfolgt ist und den Sachverhalt unter Hinweis der Beweismittel und der erfolgten Beanstandung genau umschreiben. Die Beilagen müssen nummeriert und in einem Inhaltsverzeichnis angegeben werden. Faires Inkasso und der CoC sollen einheitlich umgesetzt werden.
Frequently Asked Questions (FAQ)
Das Inkassounternehmen ist der Vermittler zwischen dem Gläubiger und dem Konsumenten. Ab dem Mahnschreiben ist das Inkassounternehmen für die Bearbeitung ihres Falles verantwortlich.
Sofern Sie eine Leistung für die entsprechende Forderung bezogen haben, überweisen Sie bitte den offenen Betrag mit beiliegendem Einzahlungsschein. Ist dies nicht möglich, so nehmen Sie mit dem Inkassobüro Kontakt auf Klärung der offenen Fragen oder Vereinbaren die Rückzahlung in Raten.
Als Erstes haben Sie dies beim zuständigen Inkassobüro zu beanstanden. Jedes Mitglied führt hierzu eine Beanstandungsmöglichkeit auf der Homepage auf. Sind Sie nach der Beanstandung dennoch nicht einverstanden, steht Ihnen der Weg an die Ombudsstelle offen.
Voraussetzung für eine Beschwerde an die Ombudsstelle ist eine erfolgte Beanstandung beim Mitglied selbst, mit der Sie nicht einverstanden sind. Es steht Ihnen nun der Weg an die Ombudsstelle offen. Sie können Beschwerde erheben.
Die schriftliche Beschwerde soll angeben, gegen welches Mitglied die Eingabe erfolgt und den Sachverhalt unter Hinweis der Beweismittel der erfolgten Beanstandung genau umschreiben. Die Beilagen müssen nummeriert und in einem Inhaltsverzeichnis angegeben werden.
Sofern die Forderung aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt ist, melden Sie sich bitte umgehend beim Inkassounternehmen, damit die Sachlage geklärt werden kann.
Melden Sie sich bitte beim Inkassoinstitut, damit dieses Ihnen einen neuen Einzahlungsschein zustellen kann.
In aller Regel ist dies möglich. Das Inkassobüro wird mit Ihnen eine Zahlung in Raten vereinbaren.
Hat sich die Zahlung mit Mahnung überschnitten ist die Angelegenheit grundsätzlich erledigt. Es hilft aber, wenn Sie das Inkassounternehmen kurz informieren.
Sofern Ihre Angaben unwahr sind, melden Sie sich bitte direkt beim Inkassoinstitut, damit dieses Ihre Angaben korrigieren kann.
Melden Sie sich bitte direkt bei Inkassoinstitut, damit die Sachlage neu beurteilt werden kann. Es ist immer wichtig, dass Sie sich frühzeitig melden. Nur wenn das Inkassoinstitut von Ihrer neuen Situation Kenntnis hat, kann es darauf eingehen.
In der Schweiz ist eine zweifelsfreie Identifikation leider nicht immer möglich. Es fehlt ein Personenindentifikator (z.Bsp. AHV-Nummer) der öffentlich zugänglich ist. Informieren Sie das Inkassounternehmen, so dass dies korrigiert kann.
Gemäss Art. 106 OR hat der Schuldner den aus verspäteter Zahlung entstehenden Schaden zu erstatten. Hierfür wird Ihnen dieser in Rechnung gestellt.
Mit dem Verzugsschaden übernimmt der Schuldner diejenigen Aufwendungen die dem Gläubiger aufgrund der Nichtzahlung des Schuldners entstehen. Der Verzugsschaden ist abhängig von der Forderungshöhe. Der vsi setzt die maximale Höhe aufgrund von empirisch erhobenen und wissenschaftlich geprüften Zahlen von vergleichbaren Fällen fest, die von den Mitgliedern nur in begründeten Fällen und unter Nachweis der effektiven Aufwendungen überschritten werden darf.
Verlustscheine verjähren 20 Jahre nach der Ausstellung. Wurde die Verjährung unterbrochen so verlängert sich der Anspruch des Gläubigers.
6 Gründe, warum Sie auf uns vertrauen sollten:
Am 1. Dezember 2020 hat der vsi den Code of Conduct für ein faires Inkasso in Kraft gesetzt.
Neuste Zahlen zur Betriebsstatistischen Erhebung 2020 vom vsi.
Im Februar 2017 veröffentlichte der SGV die Studie „Gläubigerschaden aus Zahlungsverzug“. Die Studie die von die Universität St.Gallen analysiert den durchschnittlichen Schaden der dem Gläubiger entsteht, wenn er die Forderung nicht fristgerecht bezahlt.
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Kontakt
VSI Verband Schweizerischer Inkassotreu-handinstitute
Schwarztorstrasse 26
3007 Bern
T +41 71 221 12 86
E-Mail
Beschwerdestelle
Glättli Rechtsanwälte AG
Advokatur und Notariat
Martin Disteli-Strasse 9
Postfach 768
4601 Olten
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