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Die im Verband Inkasso Suisse organisierten Unternehmen sind für das Inkasso von über 10 Milliarden Schweizer Franken zuständig. Jährlich kassieren die Inkassounternehmen rund 700 Millionen Franken ein.
So helfen die Verbandsmitglieder mit, die schweizerische Volkswirtschaft vor Zahlungsausfällen zu schützen und setzen sich darüber hinaus für die Interessen der Gläubiger ein. Leider sinkt die Zahlungsmoral in der Schweiz. Rund 2.9 Mio. Zahlungsbefehle werden jährlich ausgestellt. Der Verlust aus erledigten Konkursverfahren betrug im Jahr 2016 mehr als 2.5 Mia Franken. Aus volkswirtschaftlicher Sicht leisten die Verbandsmitglieder einen beachtlichen Anteil daran, dass erbrachte Leistungen auch wirklich entschädigt werden.
Weiter setzt sich Inkasso Suisse für ein unternehmensfreundliches Umfeld und optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Mitglieder ein. Der Verband wurde 1941 gegründet.
Inkasso Suisse ist Mitglied beim europäischen Inkassoverband FENCA
Selbstregulierung
Für den Verband und seine Mitglieder ist eine vertrauensvolle Leistungserbringung die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeiten.
Seit Dezember 2020 macht Inkasso Suisse mit dem Code of Conduct zusätzlich klare und für alle Mitglieder verbindliche Vorgaben in der Berufsausübung, welche bei Nichteinhaltung durch die dazugehörende Ombudsstelle sanktioniert werden (weitere Infos unter den FAQ). Mit dem Code of Conduct wahrt Inkasso Suisse die Interessen der Gläubiger und schützt gleichzeitig die Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbrauch und nimmt die Mitglieder in die Pflicht.
Der Code of Conduct gilt für alle Mitglieder von Inkasso Suisse. Zusätzlich und freiwillig können Mitglieder von Inkasso Suisse die Einhaltung des Code of Conducts durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle überprüfen lassen. Damit zeigen Inkasso Suisse Mitglieder proaktiv auf, dass die Vorgaben des Code of Conducts im Unternehmen verankert sind und von den Mitarbeitenden eingehalten werden.
Code of Conduct / Dokumente
Mitgliederliste
Die Ombudsstelle
Die Ombudsstelle beurteilt Beschwerden wegen Verletzung des CoC gegen Mitglieder. Der Gang zur Ombudsstelle setzt voraus, dass zuvor eine Beanstandung bei dem entsprechenden Mitglied eigereicht wurde. Die schriftliche Beschwerde soll angeben, gegen welches Mitglied die Eingabe erfolgt ist und den Sachverhalt unter Hinweis der Beweismittel und der erfolgten Beanstandung genau umschreiben. Die Beilagen müssen nummeriert und in einem Inhaltsverzeichnis angegeben werden. Faires Inkasso und der CoC sollen einheitlich umgesetzt werden.
Ombudsstelle
Herr Stephan Glättli, Präsident
Frau Karolina Plochocka, Mitglied
Herr Jean Christophe Schwaab, Mitglied
Nur schriftliche Beschwerdeeingaben.
Keine telefonischen Rechtsauskünfte und Beratungen.
Beanstandung bei Inkasso Suisse Mitglied einreichen
Frequently Asked Questions (FAQ)
Das Inkassounternehmen ist der Vermittler zwischen dem Gläubiger und dem Konsumenten. Ab dem Mahnschreiben ist das Inkassounternehmen für die Bearbeitung ihres Falles verantwortlich.
Sofern Sie eine Leistung für die entsprechende Forderung bezogen haben, überweisen Sie bitte den offenen Betrag mit beiliegendem Einzahlungsschein. Ist dies nicht möglich, so nehmen Sie mit dem Inkassobüro Kontakt auf Klärung der offenen Fragen oder Vereinbaren die Rückzahlung in Raten.
Als Erstes haben Sie dies beim zuständigen Inkassobüro zu beanstanden. Jedes Mitglied führt hierzu eine Beanstandungsmöglichkeit auf der Homepage auf. Sind Sie nach der Beanstandung dennoch nicht einverstanden, steht Ihnen der Weg an die Ombudsstelle offen.
Voraussetzung für eine Beschwerde an die Ombudsstelle ist eine erfolgte Beanstandung beim Mitglied selbst, mit der Sie nicht einverstanden sind. Es steht Ihnen nun der Weg an die Ombudsstelle offen. Sie können Beschwerde erheben.
Die schriftliche Beschwerde soll angeben, gegen welches Mitglied die Eingabe erfolgt und den Sachverhalt unter Hinweis der Beweismittel der erfolgten Beanstandung genau umschreiben. Die Beilagen müssen nummeriert und in einem Inhaltsverzeichnis angegeben werden.
Sofern die Forderung aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt ist, melden Sie sich bitte umgehend beim Inkassounternehmen, damit die Sachlage geklärt werden kann.
Melden Sie sich bitte beim Inkassoinstitut, damit dieses Ihnen einen neuen Einzahlungsschein zustellen kann.
In aller Regel ist dies möglich. Das Inkassobüro wird mit Ihnen eine Zahlung in Raten vereinbaren.
Hat sich die Zahlung mit Mahnung überschnitten ist die Angelegenheit grundsätzlich erledigt. Es hilft aber, wenn Sie das Inkassounternehmen kurz informieren.
Sofern Ihre Angaben unwahr sind, melden Sie sich bitte direkt beim Inkassoinstitut, damit dieses Ihre Angaben korrigieren kann.
Melden Sie sich bitte direkt bei Inkassoinstitut, damit die Sachlage neu beurteilt werden kann. Es ist immer wichtig, dass Sie sich frühzeitig melden. Nur wenn das Inkassoinstitut von Ihrer neuen Situation Kenntnis hat, kann es darauf eingehen.
In der Schweiz ist eine zweifelsfreie Identifikation leider nicht immer möglich. Es fehlt ein Personenindentifikator (z.Bsp. AHV-Nummer) der öffentlich zugänglich ist. Informieren Sie das Inkassounternehmen, so dass dies korrigiert kann.
Gemäss Art. 106 OR hat der Schuldner den aus verspäteter Zahlung entstehenden Schaden zu erstatten. Hierfür wird Ihnen dieser in Rechnung gestellt.
Mit dem Verzugsschaden übernimmt der Schuldner diejenigen Aufwendungen die dem Gläubiger aufgrund der Nichtzahlung des Schuldners entstehen. Der Verzugsschaden ist abhängig von der Forderungshöhe. Inkasso Suisse setzt die maximale Höhe aufgrund von empirisch erhobenen und wissenschaftlich geprüften Zahlen von vergleichbaren Fällen fest, die von den Mitgliedern nur in begründeten Fällen und unter Nachweis der effektiven Aufwendungen überschritten werden darf.
Neben dem Verzugsschaden können nachfolgende Positionen in Rechnung gestellt werden:
Verzugszins
Der gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Verzugszins darf geltend gemacht werden.
Mahngebühren
Nebenforderungen der Gläubiger werden nur übernommen, wenn sie angemessen sind. Vom Gläubiger nicht vertraglich vereinbarte Mahngebühren dürfen CHF 30.00 pro Mahnung nicht übersteigen und sind auf Total maximal CHF 120.00 beschränkt.
Drittkosten
Für den Forderungseinzug notwendige und nachweisbare Auslagen sind durch den Schuldner zu ersetzen.
- Externe Drittkosten: Betreibungskosten, Adressnachforschungen, Bonitätsauskünfte und andere amtliche Kosten
- Internalisierte Drittkosten: Werden Leistungen vom Inkassobüro selbst erbracht (z.B. eine Bonitätsauskunft oder eine Adressnachforschung), dürfen sie nur in demjenigen Umfang dem Schuldner belastet werden, als dass sie dem Drittvergleich standhalten.
- Direkt mit dem Schuldner vereinbarte Drittkosten: Aufwendungen, die direkt mit dem Schuldner einvernehmlich vereinbart wurden, dürfen diesem belastet werden (Rechtsgutachten, Vermittler, usw.). Die Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen.
- Anwaltskosten: Sofern Schuldner gemäss Urteil zur Zahlung verpflichtet wird.
Teil- oder Ratenzahlungszuschlag
Dem Schuldner kann die Möglichkeit angeboten werden, seine Forderung in Raten begleichen zu können. Dies ist direkt mit dem Schuldner zu vereinbaren (Ratenzahlungsvereinbarung). Dies führt zu einem Mehraufwand, der durch den Schuldner zu ersetzen ist. Der einzelne Teil- oder Ratenzahlungszuschlag hat angemessen zu sein und darf für eine einzelne Rate CHF 20.00 nicht übersteigen. Das Gleiche gilt für vertraglich vereinbarte Mahnzuschläge für verspätete Ratenzahlung.
Gebühr für die Löschung einer Betreibung
Wünscht der Schuldner die Löschung einer Betreibung im Betreibungsregister, dürfen für den dadurch
entstandenen Aufwand maximal CHF 110.00 in Rechnung gestellt werden. Sollten mehrere Betreibungen gleichzeitig gelöscht werden, darf maximal die dreifache Gebühr in Rechnung gestellt werden.
Verlustscheine verjähren 20 Jahre nach der Ausstellung. Wurde die Verjährung unterbrochen so verlängert sich der Anspruch des Gläubigers.
Nehmen Sie Kontakt mit dem Inkassodienstleister auf und erklären Sie Ihre Situation. Bei dokumentierter Insolvenz wird Ihre Forderung gestundet.
Schulden zu haben ist in der Schweiz noch immer ein grosses Tabuthema. Oft wird deshalb zu spät gehandelt, was eine Sanierung erschwert und in die Länge zieht. Doch je früher eine seriöse Schuldensanierung in Anspruch genommen wird, desto früher kommen Sie wieder aus der Schuldenfalle heraus.
Unterstützung bietet die im Dachverband der Schuldenberatungsstelle organisierten Fachstellen aus der ganzen Schweiz. Sie haben so Gewissheit, dass Sie den Service einer seriösen, nicht-kommerziellen Schuldensanierungsstelle beanspruchen → Mitgliederliste
6 Gründe, warum Sie uns vertrauen sollten:
Bericht mit Zahlen und Fakten zur verbandsunabhängigen Ombudsstelle von Inkasso Suisse.
Inkasso Suisse nimmt zur Vernehmlassung des Verzugszinses stellung.
Analyse der Auswirkungen von Inkasso Suisse
Inkasso Suisse nimmt zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs Stellung.
Inkassounternehmen sind keine Auftragsdatenverarbeiter. Inkasso Suisse nimmt Stellung.
Aktuelle Zahlen aus der betriebsstatistischen Erhebung 2022.
Inkasso Suisse ermöglicht allen Mitgliedern die Anwendung des CoC durch eine unabhängige Stelle Zertifizieren zu lassen.
Im Februar 2017 veröffentlichte der SGV die Studie „Gläubigerschaden aus Zahlungsverzug“. Die Studie die von die Universität St.Gallen analysiert den durchschnittlichen Schaden der dem Gläubiger entsteht, wenn er die Forderung nicht fristgerecht bezahlt.
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3007 Bern
T +41 71 221 12 86
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